1.Geltungsbereich und Begriffe
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden / Veranstalter, nachfolgend Auftraggeber genannt, und dem Einzelunternehmen Moments Catering by Stephan Markus, nachfolgend Caterer genannt. Zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen die Buchungskonditionen zur Anwendung. Bei Abweichung zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in der unterschriebenen Auftragsbestätigung getroffenen Regelungen vor. Grundsätzlich kommen die gültigen AGBs des Caterers zur Anwendung.
2. Leistung
Moments Catering by Stephan Markus verpflichtet sich, den Leistungsumfang gemäss der mit dem Auftraggeber getroffenen Auftragsbestätigung zu erbringen. Dabei gehen wir mit grösster Sorgfalt vor, stets bestrebt, die Veranstaltung zeitgerecht und organisiert durchzuführen. Die Auswahl und Qualität der Speisen und Getränke werden entsprechend den Wünschen des Auftraggebers angepasst. Im Falle einer Anpassung des Leistungsangebotes seitens des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, die zu einem Mehraufwand des Caterers führen, kann dieser Mehraufwand nachträglich verrechnet werden. Im Falle von kurzfristigen Änderungen im Marktangebot behält sich der Caterer vor, in Absprache mit dem Auftraggeber eventuelle Anpassungen des Angebots vorzunehmen. Ist es dem Caterer aufgrund von äusseren, von ihm nicht zu vertretenen Gründen nicht möglich, seine Leistung vertragsgemäss zu erbringen, ist er insofern von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.
3. Vereinbarung
Eine Auftragsvergabe an Moments Catering by Stephan Markus kann schriftlich per Brief oder elektronisch per Mail erfolgen. Nach Eingang der durch den Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung beim Caterer gilt der Vertrag als verbindlich und wirksam. Vertragsänderungen werden erst durch die schriftliche Rückbestätigung des Caterers wirksam. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Auftraggeber sind unwirksam.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die schriftlich bestätigten Preise. Diese verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug zu begleichen.
Der Caterer ist berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50% der Kosten gemäss Auftragsbestätigung vor Durchführung der Veranstaltung vom Auftraggeber einzuholen. Diese Teilzahlung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig und muss dementsprechend spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto des Caterers eingegangen sein. Für Mahnungen kann der Caterer eine Gebühr in Höhe von 25.- CHF erheben.
Weiter behält sich der Caterer das Recht vor, auf fällige Forderungen einen Verzugszins in Höhe von 5% zu verrechnen.
5. Unkostenbeitrag
Moments Catering by Stephan Markus verrechnet eine Organisationsgebühr in Höhe von 8% auf die gesamte Auftragssumme. Kostenlos ist die erste Offerte. Werden nachträglich weitere Offerten seitens des Auftraggebers ohne darauffolgende Auftragsvergabe gewünscht, ist Moments Catering by Stephan Markus dazu berechtigt, eine Unkostenentschädigung in Folge von Aufwand und Spesen für Ihre Bemühungen zu fordern. Ein vom Auftraggeber gewünschtes Probeessen wird separat verrechnet.
6. Infrastruktur
Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Verfügung gestelltes Material seitens des Caterers mit grösster Sorgfalt zu behandeln und dieses nach der Veranstaltung innerhalb von maximal 3 Tagen vollständig und unversehrt zu retournieren. Die Reinigung obliegt, insofern nicht anders vereinbart, dem Caterer. Die Versicherung für zur Verfügung gestelltes Material ist Sache des Auftraggebers. Ein Versicherungsnachweis kann vom Auftraggeber verlangt werden, und führt bei Nichtvorhandensein zum rechtmässigen Rücktritt vom Auftrag seitens des Caterers. Im Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen zur Stromversorgung und fliessendes Wasser am Ort der Veranstaltung in üblicher Form vorhanden sind. Die Strom und Wasserkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Teilnehmerzahl / Änderungen
Die definitive Teilnehmerzahl muss dem Caterer spätestens 7 Tage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Danach kann keine Reduktion der Teilnehmerzahl mehr berücksichtigt werden, denn die Personenzahl dient als Grundlage zur Berechnung und ist Basis der Planung Ihrer Veranstaltung. In diesem Fall wird die in der Auftragsbestätigung genannte Teilnehmerzahl verrechnet. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgt, unter Vorbehalt einer Durchführbarkeit, die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
8. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Caterer zu beziehen. In Sonderfällen kann eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. In solchen Fällen ist der Caterer berechtigt eine zusätzliche Servicegebühr zu verrechnen.
9. Annullierung / Stornierung von Veranstaltungen und Reservationen
Will der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Caterers. Erfolgt diese nicht, bleibt der Auftraggeber dem Caterer gegenüber verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Dies auch dann, wenn der Auftraggeber die Leistungen des Caterers nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Zusätzlich werden bereits für den Auftraggeber ausgeführte Vorbereitungshandlungen verrechnet. Der Auftraggeber ist generell verpflichtet, die Aufwendungen des Caterers, insbesondere speziell für den Auftraggeber bestellte oder angefertigte Waren, Infrastruktur und
Zubehör vollumfänglich zu ersetzen und dem Caterer aus allen Verbindlichkeiten, die er im Hinblick auf die Veranstaltung eingegangen ist, schadlos zu halten. Löst der Auftraggeber den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm der Caterer die hierdurch anfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung.
Im Falle einer Stornierung einer definitiven Buchung werden die bestätigten Leistungen wie folgt in Rechnung gestellt.
- Bis 31 Tage vor dem Anlass: Keine Kosten
- 14 – 30 Tage vor dem Anlass: 20% der offerierten Dienstleistung
- 7 – 13 Tage vor dem Anlass: 50% der offerierten Dienstleistung
- 7 Tage bis Anlasstag: 100% der offerierten Dienstleistung
10. Haftung des Caterers
Vorbehaltlich grob fahrlässigen Verhaltens seitens des Caterers kann gegenüber dem Caterer oder seinen Hilfspersonen kein Schadensersatz verlangt werden, sei es seitens des Auftraggebers, seiner Hilfspersonen oder sonstigen Personen. Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt (Pandemie, Epidemie, gesetzlichen Anweisungen, usw.) oder aus Gründen, die der Caterer nicht beeinflussen kann, vollumfänglich oder nur teilweise nicht erfüllt werden, so ist der Caterer von jeglicher Haftung entlastet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen oder Mängel wegen unvollständiger oder vom Auftrag abweichender Leistung des Caterers während der Veranstaltung oder spätestens 24 Stunden danach geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind allfällige Ansprüche verwirkt.
11. Rücktritt durch den Caterer
Der Caterer ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige schriftliche Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten insbesondere:
- Wenn höhere Gewalt (Pandemie, Epidemie, gesetzliche Anweisungen, usw.) oder andere vom Caterer nicht zu verantwortende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder verzögern.
- Wenn Veranstaltungen und/oder Leistungen unter irreführenden oder falschen Angaben bestellt wurden.
- Wenn der Caterer die Betriebssicherheit nicht gewährleisten kann.
- Wenn der Zweck bzw. der Inhalt der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
- Wenn die durch den Auftraggeber zu leistende Anzahlung nicht fristgerecht beim Caterer eingegangen ist.
- Wenn beim Caterer Moments Catering by Stephan Markus, Herr Stephan Markus infolge persönlicher Krankheit ausfällt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Caterers erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz und die Entschädigung gegenüber dem Caterer bleibt geschuldet.
12. Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kloten, ZH, wobei der Auftraggeber ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz beziehungsweise Sitzgerichtsstand verzichtet.
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